E-Check ortsveränderlicher Arbeitsmittel
Gemäß der Vorschrift 3 der DGUV
Alle ortsveränderlichen Elektrogeräte in Ihrem Unternehmen müssen nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) regelmäßig einer Prüfung unterzogen werden damit Ihre Betriebssicherheit gewährleistet ist. Der Prüfablauf richtet sich nach der DIN VDE 0701-0702. Die Gefährdungsbeurteilung legt das Intervall der Wiederholungsprüfung fest. Zu beachten ist jedoch das spätestens alle 2 Jahre eine Prüfung durchzuführen ist.
Diese regelmäßige Überprüfung stellt die Sicherheit der elektrischen Geräte sicher und dient der Vermeidung von Personen- sowie Sachschäden.
Die bestandene Prüfung wird direkt am Gerät durch eine Prüfplakette gekennzeichnet. Darüber hinaus erhält der Kunde ein juristisch sicheres und gerichtsfestes Prüfprotokoll.
Die Prüfung umfasst eine Sichtprüfung, die elektrische Prüfung sowie einen Funktionstest und verschiedene Automatisierte Prüfungen mit einem Zertifizierten Prüfapparat.
Welche Geräte müssen geprüft werden
Ortsveränderliche Elektrogeräte sind nicht fest an der Verteilung, sondern über einen Stecker angeschlossen und leicht zu bewegen. Zu den ortsveränderlichen Elektrogeräten zählen z.B.:
- Kaffeemaschine
- Mehrfachsteckdose
- Verlängerungskabel, Kabeltrommel
- Stehlampe
- Bohrmaschine
Und sonstige elektrische Kleingeräte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne umfangreich!