Hallenbrückenkran
Bedienerschulung
Inhalt
Theoretischer Teil:
- Allgemeine Grundlagen Arbeitsschutz
- Die Mausefalle
- Eigenverantwortung des Kranführers für das sichere Arbeiten
- Verantwortung und rechtliche Grundlagen
- Krantypen
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers
- Aufbau und Funktion von Krane, Anschlag- Lastaufnahmemittel
- Körperliche Eignung
- Die Betriebsanweisung
- Wiederkehrende Prüfungen
- Vielfältige praktische Übungen
- Funkfernbedienung
- Theoretische Abschlussprüfung
Praktischer Teil:
- Einweisung am Kran
- Fahrübungen
- Praktische Fahrprüfung
Dauer
Eine Tagesveranstaltung von 08:00 – 16:00 Uhr (Theorie & Praxis)
Zielgruppe
Personen, die Brückenkrane, Portalkrane, Säulenschwenkkrane und ähnliche Geräte bedienen sollen.
Investition
129,00 € je Teilnehmer
19,50 € je Lernmaterial zum Themengebiet
14,00 € je Führerschein- /Bedienerausweis
14,70 € je Reichhaltige regionale Verpflegung inkl. Getränke- und Kaffeespezialitäten
Voraussetzungen
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und verfügen über die erforderliche körperliche und geistige Eignung. Zu Ausbildungszwecken kann dieses Seminar bereits ab dem 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Nachweis
Rechtliche Grundlage
Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Kranführer/Bediener von Krananlagen (ausgenommen sind LKW-Ladekrane sowie Turmdrehkrane) sind dies unter anderem die BetrSichV § 12, TRBS2111 Teil 1, DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.8 Anschlagmittel, DGUV Vorschrift 52, der DGUV Grundsatz 309-003 sowie die UVVPlus Safety Management GmbH Academy Grundsätze.
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