Das Seminar wird nach den gültigen gesetzlichen und autonomen Vorschriften durchgeführt. Bei der vorliegenden Ausbildung zum Kranführer/Bediener von Krananlagen (ausgenommen sind LKW-Ladekrane sowie Turmdrehkrane) sind dies unter anderem die BetrSichV § 12, TRBS2111 Teil 1, DGUV-Regel 100-500 Kapitel 2.8 Anschlagmittel, DGUV Vorschrift 52, der DGUV Grundsatz 309-003 sowie die UVVPlus Safety Management GmbH Academy Grundsätze.