Kranprüfung Hallenbrückenkran

Inhalt

Jeder Beschäftigte der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Kran arbeitet, muss nicht nur Geschick, Können und Verantwortungsbewusstsein mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften.

Zielgruppe

Beschäftigte welche im Unternehmen mit Gabelstapler fahren sollen, und hierzu bereits Erfahrung im Umgang mit Staplern gesammelt haben. Teilnehmer ohne Erfahrung können zusätzliche Praxisausbildung bekommen.

Voraussetzungen

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen die Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Für die Ausbildung dürfen nur solche Personen ausgewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit bereits entsprechende Kenntnisse aufweisen.
• ArbMedVV durchgeführt wurde für Fahr- und Steuertätigkeiten (Hinweis)
• Ausrüstung: Sicherheitsschuhe min S2 bzw. entsprechend der internen HSE – vorgaben

Leistung

• 1 – tägige Schulung zu Kranführer (für Fortgeschrittene)
• Schulungsunterlagen
• Kranführerschein + Zertifikat

Nachweis

Die erfolgreiche Befähigung wird mittels Zertifikat und Fahrausweis „Sicherheits Logbuch“ dokumentiert.

Der personenbezogene Fahrausweis gilt unbefristet. Das Unternehmen in dem der Bediener beschäftigt ist, hat den Bediener schriftlich zu beauftragen und jährlich zu Unterweisen.

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