Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen die Teilnehmer folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Für die Ausbildung dürfen nur solche Personen ausgewählt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit bereits entsprechende Kenntnisse aufweisen.
• ArbMedVV durchgeführt wurde für Fahr- und Steuertätigkeiten (Hinweis)
• Ausrüstung: Sicherheitsschuhe min S2 bzw. entsprechend der internen HSE – vorgaben