Kranprüfung nach DGUV Vorschrift 52

Jährliche Kranprüfung – Sicherheit auf höchstem Niveau | UVV

Die wiederkehrende Prüfung wird durch eine zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 52 durchgeführt. Die Kranprüfung umfasst eine Sichtprüfung, Funktionsprüfung und Belastungsprüfung. Wir verfügen über eigene Mess- und Prüfmittel bis zu 50.000 kg dadurch können wir eine Normkonforme Prüfung durchführen. Bei Bedarf führen wir für Sie eine SWP-Berechnung der Theoretischen Restnutzungsdauer durch und erstellen Ihnen ein entsprechendes Dokument. Eine elektrische Prüfung der Krananlagen ist in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft durchzuführen, bei Bedarf führen wir diese Prüfung für Sie durch und Dokumentieren die Ergebnisse der Prüfung. Unser Prüfservice ist ISO Zertifiziert und unterliegt regelmäßigen Qualitätskontrollen.

Kranprüfung nach DGUV Vorschrift 52

Für folgende Krantypen führen wir UVV Sicherheitsprüfungen, Inspektionen und Wartungen durch

  • Hallenbrückenkrane
  • Einträgerkatzkrane
  • Dreh- und Schwenkkrane
  • Derrickkrane
  • Kleinkrananlagen
  • Automatisierte Krananlagen
  • LKW-Ladekrane
  • Mobilkrane
  • Turmdrehkrane

Bitte beachten Sie das wir Kranprüfungen ausschließlich mit Prüfgewichten durchführen. Sollten Sie keine geeigneten Prüfgewichte stellen können, haben wir die Möglichkeit nach Absprache die passenden Gewichte bereitzustellen. Alle Ergebnisse werden Normkonform in unserer UVVPlus Safety Cloud (CR) dokumentiert und sind für Sie jederzeit abrufbar.

Sie haben Fragen zur Kranprüfung oder möchten unsere Prüfdienste in Anspruch nehmen? Wir freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir bieten auch Schulungen an:

Kranprüfung Turmkrane (Befähigte Person)
Kranprüfung LKW Ladekran (Befähigte Person)
Kranprüfung Hallenbrückenkran (Befähigte Person)